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September 24, 2015

Die richtige Versicherungssumme für die Praxisinhaltsversicherung

Häufig erliegt man als Kunde dem Gedanken, dass man die Versicherungssumme der Praxisversicherung analog des Buchwertes in der Bewertung seines Anlagevermögens festlegt. Allerdings muss hier immer der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass der Wert versichert werden muss, der aktuell den Ersatz der versicherten Sachen in gleicher Art und Güte ermöglicht.
Wird im Schadenfall festgestellt, dass die Versicherungssumme zu niedrig bemessen ist, wird eine Unterversicherung angerechnet. Diese mindert dann die Entschädigungsleistung (auch wenn kein Totalschaden vorliegt!). Häufig ist auch die Betriebsunterbrechung in dem Vertrag der Praxisinhaltsversicherung eingeschlossen. Die Versicherungssumme der eingeschlossenen Betriebsunterbrechung wird dann der Hauptversicherungssumme gleichgesetzt ohne zu prüfen, ob die Summe bei einer Praxisschließung ausreicht. Wenn beide Summe nicht richtig abgesichert sind kann dies im Totalschadenfall eine Existenzbedrohung zur Folge haben.
Ein trauriges Beispiel aus der Praxis:
Brandschaden in einer Arztpraxis. In der Teeküche der Angestellten kam über Nacht zu einem Kabelbrand durch einen Wasserkocher. Die Praxis ist komplett verrußt gewesen und musste geschlossen werden.
Ergebnis des Brandsachverständigen: Totalschaden!
Sanierungsarbeiten inkl. Wiederherstellung der Praxisräume: 66.000 Euro;
Wiederbeschaffung der medizinischen Geräten: 85.000 Euro
Sonstige Betriebseinrichtung: 28.000 Euro
Gesamtschaden aus der Praxisinhaltsversicherung: 179.000 Euro

Versicherungssumme: 80.000 Euro

Betriebsunterbrechungsschaden:

Die Praxis war über 4 Monate geschlossen.

Angestelltengehälter inkl. Nebenkosten: 22.000,-
Miete und Nebenkosten: 8.000,-
Entgangene Umsatz: 66.000,-
Sonstige Kosten: 2.000,- Euro
Gesamtschaden aus der Betriebsunterbrechung: 98.000,-

Versicherungssumme zur Betriebsunterbrechung: 80.000 Euro

Der Kunde muss aus diesem Schadenereignis einen Schaden von 117.000 Euro selbst tragen!
Die vorzeitig richtige Absicherung hätte für den Kunden eine Jahresmehrprämie von 148,- Euro (steuerlich absetzbar!) bedeutet. Da die Versicherung durch den Abschlussvermittler nicht mehr begleitet
wurde, konnte der Kunde nicht über die Lücke aufgeklärt werden.

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