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Dezember 21, 2015

Rückabwicklung von Rentenversicherungen

Möglichkeit der Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und hieran anknüpfend die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bietet Versicherungsnehmern, die in der Zeit von Ende 1994 bis Ende 2007 Lebens- und /oder Rentenversicherungsverträge abgeschlossen haben, die Möglichkeit der Rückabwicklung des Versicherungsvertrages.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die rechtliche Möglichkeit:

Die rechtliche Grundlage schaffte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahre 2014 bzgl. der deutschen Vorschrift nach §5a aus dem Versicherungsvertragsgesetzes (VVG a.F).

Nach dem Policen-Modell erhielt der Versicherungsnehmer die allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Verbraucherinformationen zusammen mit dem Versicherungsschein. Durch die Übersendung der Unterlagen an den Versicherungsnehmer kam der Vertrag jedoch noch nicht zustande. Das Wirksamwerden des Vertrages hing davon ab, ob der Versicherungsnehmer dem Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen widersprach. Diese Frist begann, wenn der Versicherungsnehmer mit Zugang der Unterlagen auf eine gesetzlich bestimmte Art und Weise über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde. Nach alter Rechtsauffassung erlosch das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers jedoch ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie. Diese Regelung hat der Europäische Gerichtshof im Jahre 2014 auf Vorlage des Bundesgerichthofs für Lebens- Renten- und Zusatzversicherungen für Lebensversicherungen für unwirksam erklärt.

Der Bundesgerichtshof hatte nun diese Einschätzung zum Widerspruchsrecht in mehreren Urteilen bestätigt (BGH-Urteil v. 17.12.2014- IV ZR 260/11; BGH-Urteil v. 04.02.2015- IV ZR 452/14)

Was bedeutet dieses Urteil für Ihre Leben-, Rentenversicherung?

Wenn Ihr Vertrag in der Zeit zwischen Ende 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurde, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieser Vertrag den Anforderungen eines ordentlichen Widerspruchsrechts nicht erfüllt. Die Belehrungen zu dem Widerspruch sind meistens entweder fehlerhaft oder fehlen gänzlich.

Sie können also heute noch Ihr Widerspruchsrecht ausüben und es kommt zur Rückabwicklung des Versicherungsvertrages.

Was erhalten Sie bei der Rückabwicklung?

1.Alle geleisteten Prämien zzgl. Zinsen, abzüglich eines Betrages in Höhe von

maximal 4 % des Gesamtbetrages für den in der Zeit genossenen faktischen

Versicherungsschutz

2.Nutzungsersatz in Höhe von bis zu 7 % für die aus den Prämien gezogenen

Nutzungen!

Schmälert sich der Anspruch durch etwaige Abzüge?

Nein! Es erfolgt keine Anrechnung von:

  1. Abschlusskosten
  2. allgemeinen Verwaltungskosten
  3. Steuervorteilen
  4. Steuerabzügen

Hat eine bereits erfolgte Kündigung Auswirkungen auf das Widerspruchsrecht?

Nein! Selbst wenn Sie bereits die Kündigung erklärt und den Rückkaufswert erhalten haben, können Sie den Widerspruch erklären und den Differenzbetrag zwischen dem Rückkaufswert und tatsächlich eingezahlten Prämien zuzüglich aufgelaufener Zinsen sowie Nutzungsersatz verlangen.

Wie reagieren die Versicherungen auf dieses Thema?

Für die Versicherungsgesellschaften bedeutet dieses Urteil ein Schaden in Millionenhöhe.

Ein vom Kunden ausgeübter Widerspruch auf Basis der neuen Rechtssprechnung wird daher kategorisch von den Versicherungsgesellschaften abgelehnt.

Hierzu empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Fachanwaltes. Die Kosten für den Fachanwalt bzw. des Rechtsstreits können ggf. von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.

Diverse Versicherungsgesellschaften gehen hierzu bereits in die Offensive. Kunden auf die das Urteil zutrifft und die Ihren Versicherungsvertrag bereits gekündigt und einen Rückkaufswert erhalten haben, werden angeschrieben. In diesem Schreiben teilt die Gesellschaft mit, dass der Rückkaufswert falsch berechnet wurde und dass man eine Nachzahlung vornimmt. Dies erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde eine Erklärung unterschreibt, wonach er auf alle weiteren Forderungen verzichtet. Es versteht sich, dass die angebotenen Nachzahlung der Versicherungsgesellschaft weit unter dem rechtlich Möglichkeiten gemäß des Urteils liegen.

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